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European
Network of (ex-)Users and Survivors of Psychiatry / Europäisches
Netzwerk von Psychiatriebetroffenen
in Soziale Psychiatrie, 32. Jg. (2008), Nr. 2, S. 21
Trialog und Selbstorganisation
Münchener Thesen und Forderungen für eine soziale
Psychiatrie in Europa
Im Forum "Trialog und Selbstorganisation von Betroffenen
und Angehörigen" der DGSP-Jahrestagung entwickelten
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Thesen und Forderungen, die
im Anschluss an die Tagung von den Vorständen der unterzeichneten
Verbände diskutiert und abgestimmt wurden.
| 1. |
Eine soziale Psychiatrie in Europa wird nur dann möglich,
wenn das Recht von Psychiatriebetroffenen auf körperliche
Unversehrtheit respektiert wird, die Interessen ihrer Angehörigen
respektiert werden und wenn die Kerngruppen der im psychiatrischen
Kontext Handelnden Psychiatrie-Erfahrene bzw. -Betroffene,
Angehörige und Professionelle als gleichberechtigte
Partnerinnen und Partner auf gesetzlicher Grundlage
miteinander verhandeln können.
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| 2. |
Dieser in Gesetzen, Satzungen und Geschäftsordnungen
verpflichtend festzulegende Trialog trägt in Einrichtungen
und Diensten der Psychiatrie als Basis sozialpsychiatrischen
Qualitätsmanagements dazu bei, Psychiatrie-Betroffene
vor Zwangsbehandlung zu schützen und die einseitige
Definitionsmacht der psychiatrisch Tätigen in eine
demokratische Handlungskultur zu überführen, die
es allen Beteiligten ermöglicht, einen Perspektivwechsel
vorzunehmen und einen offenen und gleichberechtigten trialogischen
Diskurs zu führen.
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| 3. |
Der Trialog der genannten Kerngruppen bezieht sich
im generell anzustrebenden Austausch mit allen anderen Beteiligten
(Multilog)
auf die zukünftige Psychiatrieplanung, Psychiatriepolitik
und strukturelle Weiterentwicklung der Gemeindepsychiatrie
in Europa,
die Beteiligung an Aufsichtsräten und Geschäftsführungen
psychiatrischer Träger, Einrichtungen und Dienste (mindestens
durch trialogische Beiräte),
die Mitarbeit von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen
in psychiatrischen Teams,
die Aus-, Fort- und Weiterbildung psychiatrisch Tätiger
in allen Arbeitsfeldern der Psychiatrie durch bzw. unter
Beteiligung Psychiatrie-Erfahrener und Angehöriger.
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| 4. |
Vertreterinnen und Vertreter von unabhängigen Selbsthilfeorganisationen
der Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen sind
daher generell, auf gesetzlicher Grundlage, in allen psychiatriepolitischen
Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in allen
europäischen Staaten demokratisch zu beteiligen!
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| 5. |
Die Verwirklichung einer demokratischen Psychiatrie, die
die Existenz von nichtpsychiatrischen Hilfen und Wahlmöglichkeiten
voraussetzt und auf dem Trialog fußt, setzt die angemessene
ideelle Unterstützung und materielle Förderung
der unabhängigen Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener
bzw. -Betroffener und der Selbsthilfe der Angehörigen
voraus.
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| 6. |
Es sollten Beschwerdestellen eingerichtet werden, die mit
der Autorität und den strukturell abgesicherten Möglichkeiten
ausgestattet sind, Institutionen und Entscheidungsträger
zu beeinflussen und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Diese Beschwerdestellen sollten
national, regional und lokal organisiert sein,
gesetzlich abgesichert und leicht erreichbar sein,
auf Wunsch die Anonymität wahren,
unabhängig von medizinischen und psychiatrischen
Institutionen arbeiten,
Vertraulichkeit gewährleisten,
bei Bedarf professionellen rechtlichen Rat einholen
können.
Ehrenamtliche Tätigkeiten durch Psychiatrie-Erfahrene
und Angehörige und die bei dieser Tätigkeit entstehenden
Sachkosten werden entsprechend dem Aufwand entlohnt. Das
Geld für diese Entlohnung stammt anteilig aus einem
Budget aller örtlichen psychiatrischen Einrichtungen
oder aus dem Psychiatriebudget des Bundes, der Länder
und Kommunen der europäischen Staaten.
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| 7. |
Die Vorstände des Europäischen Netzwerkes von
Psychiatrie-Betroffenen (ENUSP), des Bundesverbandes der
Angehörigen psychisch Kranker (BApK)/Familien-Selbsthilfe
Psychiatrie und der Deutschen Gesellschaft für Soziale
Psychiatrie (DGSP) fordern die psychiatriepolitisch Verantwortlichen
in Europa auf, sich für folgende grundlegende Bedingungen
einer humanen und sozialen Psychiatrie einzusetzen:
-
den Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde
und die Respektierung der individuellen Autonomie Psychiatriebetroffener
einschließlich ihres Rechts auf eigene Entscheidungen
und Unabhängigkeit, wie auch von der "UN-Konvention
der Rechte von Menschen mit Behinderung" gefordert;
-
von Sponsoring durch Pharmafirmen unabhängige
Psychiatrie-Betroffene und Angehörige im
Sinne der Recovery-Bewegung eindeutig als Experten
anzuerkennen;
-
die generelle und aktive Beteiligung und Einbeziehung
der Selbsthilfeorganisationen der Psychiatrie-Erfahrenen/-Betroffenen
und der Selbsthilfeorganisationen der Angehörigen
in die Psychiatriepolitik zu fordern;
-
den Trialog zu verifizieren, in dem sich Professionelle
auch als Person und nicht nur in ihrer Profi-Rolle einbringen;
-
Alternativen zur Psychiatrie zu unterstützen und
zu fördern.
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Der Vorstand des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch
Kranker e.V. (BApK)/Familien-Selbsthilfe Psychiatrie
Der Vorstand des Europäischen Netzwerks von Psychiatriebetroffenen
(ENUSP)
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
e.V. (DGSP)
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